Stark Vital Nr. 27

Pestizide Die Europäische Kommission hat ein Verbot für die Ver wendung von Pestiziden in städtischen Parks und verbindli che Ziele auf EU- und nationaler Ebene vorgeschlagen, um deren Einsatz bis 2030 im Vergleich zu 2015-17 zu halbieren und Anreize für alternative Methoden zu schaffen. Titandioxid in Lebensmitteln jetzt verboten

Nestlé arbeitet mit dem US-Milchproduktersatzhersteller Perfect Day zusammen und ist bestrebt, ein marktfähiges Produkt aus tierfreiem Proteinersatz zu entwickeln. Die Pro teinalternative sei identisch mit Molkenprotein aus Kuhmilch und biete die gleichen Nährwerte und Funktionalitäten. Schrinkflation: Was ist das? Unter Shrinkflation (shrink=schrumpfen) versteht man das Verkleinern der Portionierungsgrössen oder Menge von Ver brauchsgütern oder das Abfüllen einer geringeren Menge, um Inflation zu verbergen, was besonders in diesen Krisen zeiten der Fall ist. Der Begriff beschreibt also eine Praxis, bei der der Inhalt der Produkte, die den Verbraucher:innen zum gleichen Preis wie zuvor angeboten werden, schrumpft. In einigen Fällen kann der Begriff auch bedeuten, dass die Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bei gleich bleibendem Preis verringert wird.

Titandioxid, auch bekannt als Farbstoff E171, kommt als Zusatzstoff vor allem bei Süss waren und Nahrungsergän zungsmitteln zum Einsatz. Es verleiht den Lebensmitteln eine weisse Farbe. 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

zu dem Schluss, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titandioxid-Partikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Die Europäische Union hat im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff erlassen. Danach hat das Bundesamt für Lebensmittelsicher heit und Veterinärwesen (BLV) angekündigt, diesen Rechts akt schnellstmöglich ins Schweizer Recht zu überführen. Das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff trat im März 2022 in Kraft mit einer Übergangsfrist von sechs Mona ten. Seit dem 15. September 2022 ist eine Abgabe dieser Lebensmittel noch bis zum Ablauf ihrer Haltbarkeit möglich. Vegane «Milch» für Nestlé

Dafür gibt es viele Beispiele. Im Lebensmittelbereich kann dies zu Verpackungen führen, die fast identisch sind mit dem, was wir kennen, in denen sich aber weniger Inhalt befindet. Zum Beispiel Nudelpackungen: In den Schachteln, in denen normalerweise 500 Gramm verkauft werden, sind plötzlich nur 450 Gramm. Die gleiche Strategie kann auch bei Getränken angewandt werden: Halbliterflaschen oder Dosen, bei denen man, ohne das Design zu ändern, 400 ml zum üblichen Preis kauft. So ärgerlich es auch sein mag, Shrinkflation kann nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten angesehen werden. Denn die Hersteller geben auf den Verpackungse tiketten immer das Gewicht, das Volumen oder die Menge ihrer Produkte an. Das ist nicht illegal - es ist nur hinterhäl tig. Beim Einkaufen bemerken die Verbraucher:innen den Unterschied einfach nicht auf den ersten Blick.

Auch das multina tionale Unterneh men Nestlé will sich das goldene Geschäft mit dem neuen Trend der veganen Geträn ken, die Kuhmilch ersetzen, nicht entgehen lassen.

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