Stark Vital Nr. 24

Die Stellungnahme der Institutsleiterin Stiftung Dialog Ethik Ruth Baumann-Hölzle ( www.reformiert.info ) Warum ist die Widerspruchslösung problematisch? Für die Ethikerin und reformierte Theologin Ruth Bau mann-Hölzle würden mit der neuen Regelung funda mentale Rechte wie das Recht auf körperliche Integrität und auf Unversehrtheit während des Sterbeprozesses und beim Hirntod mit Füssen getreten, was eine «mas sive ethische Grenzüberschreitung» darstelle. Die Wider spruchsregelung sei verfassungswidrig, da der Nutzen über die Würde gestellt werde, während die Würde eines Menschen laut Verfassung jedoch unantastbar sei. Ethisch umstritten sei auch der Zeitpunkt der Organent nahme. «Schweigen bedeutet nicht Zustimmung» Von der Intensivstation werden sie, nachdem sich ihre Familie von ihnen verabschiedet hat, zur Explantation in den Operati onssaal gebracht. Dort kam es früher beim Aufschneiden des Körpers manchmal zu Blutdruckanstieg, Herzrasen, Schwit zen, Tränenfluss und zu Bewegungen mit Armen und Beinen. Das sind Reaktionen auf Schmerzen, die durch Rückenmarks reflexe gesteuert werden. Diese Schmerzreaktionen werden nach heutiger Lehrmeinung als bedeutungslos angesehen, weil das Zentrum des Nervensystems, das Hirn, ausgefallen ist und die Schmerzen daher nicht mehr wahrgenommen werden können. Dass Spender diese Schmerzen nicht spüren, ist aber wissenschaftlich nicht belegbar. Damit sich Spender während der Explantation nicht bewegen, erhalten sie heute in der Schweiz eine Allgemeinanästhesie. In Deutschland hinge gen werden nur muskellähmende Medikamente verabreicht. Anschliessend folgt eine bis achtstündige Operation, während der verschiedene Ärzteteams inmitten aufwendigster Technik Der Ablauf von Organspenden Organspende nach Hirntod : Menschen mit Hirntod liegen auf Intensivstationen, sie werden beatmet, ihr Herz schlägt und ihre Haut ist warm. Sie sehen aus wie Schlafende. Nach dem der Tod des Hirns festgestellt wurde, werden sie für tot erklärt, womit sie zu Organspendern werden können.

und Apparaturen ein Organ nach dem anderen entnehmen. Das Herz wird durch kalte Perfusionslösung gelähmt, so zum Stillstand gebracht und herausgeschnitten. Am Ende der Ope ration wird der Körper zugenäht, gewaschen und Verbände werden angelegt. Die Angehörigen können ihn dann, wenn sie möchten, nochmals sehen. Warum fordert die Schweizerische Ärztezeitung das Verbot von Organspenden am Lebensende? • Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot. Sie sind am Sterben und werden durch die Ent nahme getötet. • Es gibt kein Wissen darüber, was beim Tod mit dem Bewusstsein, dem Geistig-Seelischen, geschieht. • Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass nur das Sterben des Hirns und nicht auch das des Körpers und der übrigen Organe für das Sterben des Menschen bedeutsam ist. • Indem lebende Organe verpflanzt werden, wird ins Leben, auch das der Spender, eingegriffen. • Der Sterbeprozess ist zum Zeitpunkt der Explantation noch nicht beendet und wird gestört. Auch weltweit füh rende Mediziner und Ethiker sind zur Einsicht gelangt, dass Menschen mit totem Hirn nicht tot sind. (Auszug aus der Schweizerischen Ärztezeitung, www.saez.ch ) «Organspende und Organentnahme berühren ganz tiefe Fragen über Leben und Sterben.» Anzeige Quellfrisches Wasser - direkt aus deinem Wasserhahn. Die Leser von STARKVITAL erhalten beim Kauf eines VortexPower STARTER Package zusätzlich zum SPRING Wasserwirbler und zum Reiniger SPLENDID einmalig eine Edelstahlflasche SOULMATE2go gratis dazu.*

Die neue Re g e l u n g hätte laut Bau mann-Hölzle einen Paradig menwechsel weit über die Medizin hin aus zu Folge, weil das Ver hältnis von Individuum

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und Staat auf den Kopf gestellt würde. Der Staat schütze nicht mehr die Integrität des Einzelnen, sondern der Ein zelne würde zum Organlieferanten des Staates. «Nimmt man in Kauf, dass man unter Umständen Organe gegen den Willen entnehmen darf, so begeht der Staat faktisch – wenn auch nicht absichtlich – einen Diebstahl», so die Ethi kerin. Eine Spende sei ein Geschenk und per se freiwillig. Dabei gehe es um zentrale Werte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit.

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