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Klage mauer

Beispiel: Die AHV-Rente Um die 2‘450 Franken AHV Rente, also die volle Rente zu erhal ten, muss eine Person über 47 Jahre um die 88‘200 Franken pro Jahr verdient haben. Die Statistik zeigt, nur 18 Prozent aller arbeitsfähigen Personen in der Schweiz schaffen das. Nehmen wir an, jemand hat während 47 Jahren auf 88’200 Jahresgehalt zehn Prozent ca. 8‘800 Franken pro Jahr an die AHV einbezahlt, ergibt dies ein Total von 413‘600 Franken (Zin sen und Zinseszinsen, die der Staat damit auch noch verdient, gar nicht eingerechnet), d.h. 413‘600 durch die höchste AHV von 2‘450 Franken im Monat ergibt 168 Monate oder 14 Jahre. Vom 65. Pensionsjahr an hat der/die Pensionär/in 14 Jahre sei nes/ihres Ruhestandes selbst finanziert, dann ist er/sie bereits 79 Jahre alt. Für Geringverdiener ist die Selbstfinanzierung von kürzerer Dauer, für Grossverdiener reicht die Vorfinanzierung weit über das Alter von 85 bis 90 Jahre. Klar, die Schweizer-Hellbarde-Abzocke folgt sogleich. Ehe paare werden bestraft. Sie erhalten nicht zweimal die volle Rente, etwa zweimal 2‘450, also 4‘900 Franken, sondern nur 3‘675 Franken im Splitting (eine Art rechtskräftiger Diebstahl). Abzüglich KK-Prämien und Miete, bleibt nicht mehr viel übrig oder, besser ausgedrückt, nichts zum ÜBERLEBEN! Fazit: Der Staat ist gut im Nehmen, weniger gut im Geben . Der Geldeintreiber-Staat Schweiz funktioniert für (sehr) Wohl habende. Der Mittelstand verarmt jedes Jahr mehr und siehe da, die Geschichte dreht sich zurück, bald haben wir wieder Zustände wie im Mittelalter. Die Reichen verschanzen sich hin ter den Mauern der geschützten Quartiere, das Volk kämpft jeden Tag mit Waffengewalt ums tägliche Brot....

Nur 18 Prozent der Rentner:innen erhalten die volle AHV Rente

Was kann uns in diesem unsozialen Staat namens Schweiz noch schockieren? Ein Staat von FDP-Politiker 1848 gegründet und so aufgebaut, dass vor allem das Wohlergehen der Wohl habenden gewährleistet ist, alle anderen stehen je länger je mehr auf der Verliererseite. «Selber schuld», denken sich viele, denn jede Frau und jeder Mann hat auch in der Schweiz eine Chance. Stimmt. Doch je länger man lebt, desto mehr stellt man fest, dass vieles nicht so ist, wie man denken würde, eben AUSSEN FIX und INNEN NIX. Wer als normaler Bürger gegen Unrecht klagen will, muss REICH sein, denn die Anwaltskosten fressen einen normalen Bürger komplett die Ersparnisse auf. Ausserdem muss man in der Schweiz davon ausgehen, dass RECHT HABEN nicht automatisch RECHT BEKOMMEN bedeutet!

I n Frankreich werden schon Rathäuser von Bauern mit Gülle bespritzt, wohl bald auch das Bundeshaus? ....während die Alten entsorgt werden, nützen sie ja niemandem mehr. Ihre AHV haben die meisten bis 65 vorfinanziert. Dann ist es aus finanzieller Sicht umso besser, wenn sie aufgrund eines vorzeitigen Todes die Rente nicht einmal mehr beziehen. Ich weiss, es ist ein düsteres Szenario. Aber das scheint nun mal die unangenehme Realität der nahen Zukunft zu sein (Wer kennt ihn nicht, den Science Fiction Film CORONA wie die Erdenbürger zu Tode gespritzt wurden). Um es kurz zu machen, nochmals, nur 18 Prozent der Rentner:innen erhalten eben die volle AHV-Rente von 2‘450 Franken . Seit längerer Zeit diskutiere ich mit Finanzex perten, dass mit meinem in die AHV-Rente investierte Beiträ gen selber die AHV finanziert habe. Immer wieder sagen sie mir, ich läge komplett falsch mit meiner Berechnung. Meine subjektive Sicht der Dinge funktioniere nicht so in der AHV.

Gerichtigkeitsbrun nen in Bern. Wie man sieht sind die Augen der JUSTITIA verhüllt! Typgisch Schweiz?

So lassen es viele bleiben. Die grössten Optimisten trösten sich mit einer Rechtsschutzversicherung. Wenn jedoch einen Rechtsbeistand benötigt wird, tut die Versicherung alles, um ja nicht einen Fall vor Gericht zu beginnen. Ob Versiche rungsgesellschaften, Gesundheitswesen, Krankenkassen, die Politker:innen und sogar der Bundesrat – jeder schiebt die Ver

antwortung auf eine andere Partei. Das Karussell «ICH WASCHE MEINE HÄNDE IN UNSCHULD» dreht sich in der Schweiz unaufhörlich weiter.

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STARKVITAL 60+ Nr. 34

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