StarkVital Nr. 41 Magazin

Gesell schaft

Eingeschriebener Brief an BR-Baume-Schneider Am 8.1.25 gesendet / Heute 17.2.2025 Antwort erhalten - siehe S. 11

(Offenen Brief zum Thema): Betrug an Schweizer Rentner:innen? Sehr geehrte Frau Bundesrätin Baume-Schneider Stichpunkte zur Ausgangslage: 1. Nur 18 % aller Rentner:innen in der Schweiz erhal ten die höchste AHV-Rente von derzeit 2520 CHF pro Monat. 2.Die systematische Benachteiligung verheirateter Paare – bekannt als „Heiratsstrafe“ im Steuerrecht – setzt sich auch im Rentenalter fort. Ehepaare wer den erneut bestraft, was verständlicherweise dazu führt, dass immer weniger Frauen und Männer hei raten wollen. Dies trägt zum demografischen Desas ter in der Schweiz bei, das kaum noch aufzuhalten ist. 3.Es war einst ein Privileg, durch harte Arbeit als Selbstständiger die höchste AHV-Rente zu verdie nen. Doch ich bin der Meinung, dass im Rentenalter alle Rentner:innen die gleiche Rente erhalten sollten – eine, die ohne zweite und dritte Säule ausreicht, um in der Schweiz würdevoll alt zu werden und das Leben auch im Ruhestand geniessen zu können. 4.Der Zynismus zeigt sich in der Auszahlung der 13. AHV-Rente: Sie wird nicht pro rata ausbezahlt, son dern bewusst am Jahresende. Wie bei einer Presse konferenz zynisch von Ihnen bemerkt wurde, sparen sich Staat und AHV Millionen durch Rentner:innen, die vor Jahresende sterben. Ein weiteres Zeichen für die wachsende Gleichgültigkeit des Staates gegen über dem Volk. 5.Die fast teuflisch komplizierte AHV-Regelung schafft ein Beschäftigungsfeld für einen Wasser kopf aus Tausenden von Beamt:innen, die ihre eigene Daseinsberechtigung zu sichern scheinen. Dies geschieht auf Kosten einer fairen Rentenaus zahlung. Darum mein Titel: Betrug an Schweizer Rentner:innen? 6.Ich traue meinem eigenen Staat nicht mehr, und das aus gutem Grund: von der Corona-Pandemie über das Debakel um die Witwenrente bis hin zu anderen Entscheidungen, die auf Kosten des Volkes getrof fen werden. Als Journalist und Herausgeber eines Magazins für Menschen 60+ decke ich immer wie Der eigentliche Anlass meines Schreibens: Meine Frau ist seit kurzem ebenfalls Rentnerin. Leider mussten wir ein Jahr länger auf ihre Rente warten, da beschlossen wurde, dass Frauen erst ab 64 Jahren in Rente gehen dürfen. Meine Frau hat während Jahr zehnten als Übersetzerin, Journalistin und Mutter von drei Kindern selbstständig gearbeitet und ihre AHV Beiträge einbezahlt. der Ungerechtigkeiten auf: siehe www.starkvital.tv .

Auch ich habe stets meine Beiträge geleistet und erhalte die maximale AHV-Rente von CHF 2520.-. Doch mit meinem Einkommen habe ich nicht nur meine eigene Rente finanziert, sondern auch viele andere. Und was ist der Dank dafür? Undank ist der Welt Lohn. Nun zur aktuellen Situation: Für die erste AHV-Auszahlung im Januar 2025 haben wir am 10. Dezember 2024 die Abrechnung der AHV (AVS, Kanton Tessin) erhalten. Meine bisherige Rente wurde auf CHF 1965.- gekürzt. Meine Frau erhält eine neue Rente von CHF 1815.-. Zusammen ergibt das CHF 3780.-, weit entfernt von den CHF 5040.-, die wir als Einzelpersonen erhalten würden. Wieder einmal zeigt sich die Diskriminierung von Ehepaaren. Warum bekomme ich plötzlich weniger AHV-Rente? Ein unverständliches, mathematisch überkomple xes Verfahren entscheidet darüber. Die mitgege bene schriftliche Erklärung war über 12 Seiten dick. Diese Intransparenz ist ein Skandal. Niemand ver steht, wie die AHV intern funktioniert. Das Recht der Bürger:innen wird hier mit Füssen getreten. Jede Bür gerin und Bürger muss verstehen was passiert! Ein weiteres Beispiel: In einem Schreiben vom 23. Dezember 2024 (siehe Beilage) wurde mir erklärt, dass der überlebende Ehe partner im Todesfall des anderen CHF 3780.- plus 20% (also CHF 4536.- ) erhalten würde. Doch auf mehrfa che Nachfrage wurde mir plötzlich per Mail mitgeteilt (siehe Beilage), dass die Rente im Todesfall des Part ners nur CHF 2520.- betragen würde. Was gilt nun? Diese widersprüchlichen Aussagen zeigen, wie wenig der Staat an klarer Kommunikation interessiert ist. Einige meiner Bekannten (Treuhänder, Buchhalter) haben mir immer gesagt, dass bis ca. zum 83.-igs ten Lebensjahr man selbst die AHV Beträge für die Rente vorfinanziert hat. So hat dies meine Frau und ich getan. Erst ab dem Alter von ca. 83 Jahren kommt die jüngere Generation dran, die ältere Pensionierte Menschen zu finanzieren. Mein Fazit: Ich frage Sie, Frau Bundesrätin Baume-Schneider, ganz direkt: Wollen Sie wirklich bestätigen, dass es keine Witwenrente, keine Hinterbliebenenrente und keine zusätzliche AHV-Rente für überlebende Ehe partner gibt? Wohin fliesst das Geld, das wir jahr zehntelang einbezahlt haben? Es ist beschämend, wie der Staat mit Rentner:innen umgeht. Die Schweiz, einst stolz auf ihren Wohlstand und ihre soziale Sicherheit, demütigt ihre älteren Bürger:innen. Ich schäme mich für mein eigenes Land. Mit freundlichen Grüssen, JP Schupp, Minusio

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STARKVITAL 60+ Nr. 41

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