Stark Vital Nr. 30

Edi torial

Es war einmal ein Staat, den es so nicht mehr gibt - Die Schweiz

Kürzlich habe ich mitten in der Nacht - ich schlafe seit Beginn des Ukraine-Krieges nicht mehr ruhig – eine Wiederholung der ECO Sendung vom Montag 6. März 2023 gesehen mit dem Titel: «Milliarden für die Gesundheit - Trotzdem fehlen Medikamen te. Es klingt paradox: Nach den USA leistet sich die Schweiz das teuerste Gesundheitssystem der Welt. Und dennoch herrscht bei über 800 teils lebenswichtigen Medikamenten eine Mangellage.» Fazit: Die Schweiz ist nichts anderes als ein Selbstbedienungsladen für Ärzte und Manager im Gesundheitswesen geworden (of fiziell ist die Schweiz eine Firma, siehe Artikel auf der Seite 62 vom SV Magazin Nr. 27). Ebenso für Mitarbeiter:innen in kantonalen und staatlichen Betrieben. Eine Firma muss einen Gewinn erzielen. Wir, das Volk, sind die Angestellten, die als Milchkühe für die Vögte im ganzen Land arbeiten und brav ihre Milch, d.h. ihr hart verdientes Geld, dem Staat, d.h. der Firma, abliefern. In der oben erwähnen TV-Sendung von SRF kann man eine Aussage hören von Dr. pharm. Enea Martinelli, Chef-Apotheker In terlaken, Vize Präsident pharmaSuisse Verband, der u.a. auch seit 2016 eine Liste der Medikamente, die in der Schweiz fehlen, führt. Der Moderator der Sendung Reto Lipp sagte: « Es gibt viele Player im Spiel, z.B. Swissmedic lässt Medikamente zu, das BAG legt Preise fest. Die Landesversorgung ist für Pflichtlager zuständig, für die Versorgung sind aber die Kantone (nicht der Bund) zuständig: ein richtiges SCHWARZER PETER Spiel, fehlt die Gesamtsicht der Dinge.» Enea Martinelli anwortete darauf: «Genauso ist es. Will man mit den Verantwortlichen reden, um etwas zu verändern, ist immer der andere zu ständig. Beispiel, das BAG ist für die Preisfestsetzung verantwortlich, aber nicht für die Versorgung, denn dies seien die Kantone. Kantone können aber nichts machen, weil die Rahmenbedingungen der Bund festgelegt. Ein Spiel, das so nicht funktionieren kann und dort fehlt die Führung im Thema der Kompetenzzuordnung» Eben typisch Schweiz, ein Verhalten wie in einem Schwellenland, das immer noch glaubt, eine vorbildliche Nation zu sein. Wer über 60+ Jahr alt ist, weiss wovon ich hier schreibe. In so vielen Sachverhalten läuft es genauso ab, der Dumme ist immer der einfache Bürger. Immer! Warum z.B. gibt es in der Schweiz nicht die Möglichkeit der Sammelklage? Denken Sie nur jetzt an die Übernahme der CREDIT SUISSE durch die UBS oder vor ein paar Jahren an den Dieselskandal von VW. Viele wollten die AMAG in der Schweiz einklagen, aber letztendlich hat es nur ein Privater gewagt. Er konnte es sich wohl finanziell erlauben, denn Anwälte in der Schweiz sind un verschämt teuer. Die Schweiz ist ein Land für REICHE. Achten Sie mal darauf, wie viele Nationalrät:innen und Ständerät:innen in Bern den Beruf des Anwalts ausüben. Klar, dass sie gegen die Sammelklage kämpfen. Man stelle sich vor, über 6000 Kund:innen von VW Dieselfahrzeugen hätten ausschliesslich mit einem Anwalt die AMAG eingeklagt. Die Anwaltskosten von 10'000 bis 20'000 durch 6000, ein Witz. 5000 Anwälte in der Schweiz hätten jedoch gerne die 10'000 pro Klient:in verdient. Ärgern Sie sich aber nicht. Sobald Sie verstanden haben, dass die Schweiz, übrigens wie jedes andere Land auf der Erde, sich wie eine Firma verhält, weil sie eine Firma ist, dann werden Sie zwar Ihren Nationalstolz ablegen, dafür sich aber in Zukunft hof fentlich nicht weiter vom eigenen Staat vorführen lassen. Ich muss leider feststellen, dass meiner Erfahrung nach, sich die Richter:innen in der Regel im Zweifelsfall auf die Seite der Multis, wo das Kapital erwirtschaftet wird, stellen, selten aber auf die Seite des kleinen wehrlosen Bürgers. Im Gegenteil, ich habe per sönlich beobachtet, dass z.B. das Bundesgericht oft frauenfeindlich ist, viele Urteile sich allgemein gegen Mütter richten, somit gegen Familie und gegen Kinder, siehe Urteil 5A_311/2019 vom 11.11.2020) 7.1 und 7.2: Wie ist es möglich, dass das Bundesgericht entschieden hat, dass jeder Elternteil nach einer Trennung/Scheidung selbst wissen muss, ob er mit Blick auf die weitere Karriere, die Anhäufung von Pensionskassenguthaben und anderem mehr über die unter haltsrechtlich gebotene Anstregungspflicht hinaus erwerbstätig sein will? Fakt ist, dass in der Schweiz mehrheitlich nach einer Trennung die Mütter die Obhut übernehmen (oder ein grösserer Teil davon), daher bleiben sie zu Hause mit den Kindern und ar beiten im reduzierten Arbeitspensum, der Vater hingegen arbeitet mehrheitlich Vollzeit. Der Entscheid des Bundesgerichts liegt den Schluss nahe, dass, wenn eine Mutter eine gute Altersrente haben möchte oder finanziell besser gestellt sein möchte, sie auch arbeiten und sie sich daher gegen Ihr Kind entscheiden muss. Will sie aber Mutter sein, was aus verschiedenen Gründen eine nachvollziehbare Entscheidung ist, und ihr Kind aufziehen (anstatt es von Dritten hüten zu lassen) und miterleben will, wie es wächst, dann wird sie (und ihr Kind), wie schon viele Pensionärinnen heute, lebenslang eine finanziell stark benachteiligte Person sein und evtl. sogar ein Sozialfall werden und dies auch nach Eintritt des Rentenalters bleiben.

Ich hoffe, dass Sie spätestens jetzt die Traumwelt vom Rütlischwur verlassen und zu verstehen beginnen, dass nur wer GESUND und FIT ist, vor allem im Alter, sich gegen die Übermacht des Staates wehren kann. Ihr Jean-Pierre Schupp

Jean-Pierre Leonhard Schupp

Biologisches Alter "54" 5. Dan Black-Belt Lebenslauf und Kontakt aufnahme: www.starkvital.tv

Vor Gericht bekommt "Frau" keine Gereichtigkeit sondern ein Urteil

STARKVITAL 60+ Nr. 30

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