Stark Vital Nr. 27

a) Eine «KVG-Zulassung» für einen weiteren Dienstleis tungsanbieter im schweizerischen Gesundheitswe sen ist rechtlich äusserst streng, fast möchte man sagen protektiv geregelt. Primordial- und Primärprä vention sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht vorgesehen. Das KVG regelt ausschliesslich Interventionen im Krankheitsfall. b)KVG-konforme Interventionen im Krankheitsfall sind grösstenteils an die Qualifikation des verabreichen den Personals gebunden. Diese vorgeschriebenen Qualifikationen setzen allesamt eine lange Ausbil dung voraus, die zur «Verabreichung» von gerätege stütztem Fitnesscentertraining nicht nur nicht nötig ist, sondern aus Gründen der damit verbundenen Personalkosten eine breite Markttauglichkeit sogar verhindern. c) Würde Fitnesscentertraining als KVG-konforme Intervention durch KVG-konformes Personal verab reicht tatsächlich in den Katalog der KVG-berechtig ten Leistungen aufgenommen, so würde durch die belegte Wirksamkeit der «Kuchen der Gesundheits kosten» nicht nur schrumpfen, der geschrumpfte «Kostenkuchen» würde auch noch auf zusätzliche Leistungserbringer verteilt. Der Tatsache, dass ein Absenken der Gesundheits kosten immer auch mit einem Ertrags- bzw. Einkom mensverlust der aktuell zugelassenen Leistungser bringer verbunden wäre, muss bei der Einordnung von Fitnesstraining als gesundheitswirksame Massnahme immer Rechnung getragen werden.

durchgeführtes, regelmässiges Training (exercise) äusserst günstige Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat. Weil die Muskulatur in Zusammen hang mit Gesundheit eine ganz besonders grosse Bedeutung hat, besitzt die Fitnessbranche sogar ein Alleinstellungsmerkmal unter den Trainingsanbietern; denn die Fitnessbranche bietet für Personen jeden Alters und fast jedem individuellen Gesundheitsstatus die Möglichkeit für ein effizientes Muskeltraining an. Eigentlich müssten diese positiven Tatsachen doch Grund genug sein, der Fitnessbranche in Zusammen hang mit Gesundheitsförderung auf allen Interven tionsstufen mehr Gewicht beizumessen. Und natür lich stellt sich gleichzeitig die Frage, warum dies nicht schon längst geschehen ist, verbreitet die Branche die Message ihrer belegt positiven Gesundheitswirkung doch schon lange. Die Gründe für diese Tatsache sind natürlich vielfältig, es fällt aber auf, dass im Enthu siasmus über die grossen positiven Wirkungen von körperlicher Aktivität und Training oft das sorgsame Vorgehen und insbesondere das Bedenken des Endes vergessen geht. Laufende Kostensteigerung im CH-Gesundheitswesen

Info: www.qualicert.ch

Das Promoten von Training in Fitness- und Training scentern erfolgt häufig auch im Sinne einer präven tiven Massnahme, die kostengünstiger und oft auch wirksamer ist, als medizinische Massnahmen und deshalb auch als Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen dargestellt wird. Dabei werden Sachverhalte übersehen, die bei einem sorgsamen und zu Ende gedachten Vorgehen keinesfalls überse hen werden dürfen:

1 Émile de Girardin, 1806 - 1881 Gouverner s’est prévoir et ne rien prévoir, c’est courir à sa perte! La Politique Universelle : Décrets de l’Avenir, 1855 Émile de Girardin war ein französischer Verleger und Journalist im 19. Jahrhundert

2 Herodot, 485 – 425 vor Chr. Quidquid agis, prudenter agas et respice finem !

Herodot war ein griechischer Schriftsteller im 5. Jahrhundert vor Christus, gemäss Cicero ist er der „Vater der Geschichts schreibung“.

STARKVITAL 60+ Nr. 27

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