Stark Vital Nr. 22

Arbeitslosigkeit: * Auch selbstständige Unternehmer:innen zahlen regelmä ssig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Werden sie arbeitslos, z.B. nach einem Konkurs, haben sie selber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, was natürlich eine Während zahlreiche Rentner kaum über die Runden kommen, werden Migranten vom selben Kanton bevor zugt behandelt: All-inclusive-Service - Krankenkasse, Zahnarzt, Wohnungsmiete, Verpflegung, Handy, Auto, Taschengeld usw.. Es wird viel Wert darauf gelegt, dass Minderheiten, Ausländer und Migranten nicht diskrimi niert werden. Aber was ist, wenn die Diskriminierung die eigene Bevölkerung trifft? Was gibt es noch zu sagen? Alle Parteien von links bis rechts politisieren am Volk vorbei. Die Altersgruppe der über 65-Jährigen ist aus politischer und sozialer Sicht uninteressant. Andererseits, was das Gesundheitssys tem betrifft, sind ältere Menschen attraktive Kunden, da sie enorme Umsätze generieren. Ist das Unsinn oder eher eine zynische Instrumentalisierung? Diskriminierung bedeutet. Die unerklärliche Kluft:

Ausserdem werden die effektiven Kosten wie Hypo t he - karzinsen im Gegensatz zur Miete

sowie die eventuellen Kosten für studierende Kinder bei der Berechnung des Anspruchs nicht abgezogen. Oft endet das Verfahren nach dem Motto «ausser Spesen nichts gewesen» . Ein ungerechtes Ergebnis. Hier ein Beispiel aus dem Kanton Tessin: (senden Sie uns ruhig Ihre Erfahrung aus Ihrem Heimat kanton zu): Der Kanton Tessin schreibt, dass bei einem Jahreslohn bis 87’500 Franken man Anrecht auf Unterstützungsbeiträge für die Krankenkasse (RIPAM) hat. ABER, wie man bei fol gendem Beispiel sieht (bezogen auf Pensionäre, die noch arbeiten), ist es wie so oft nur eine politische Schönrede rei, denn: 1. Rechnet man beim Kanton die volle AHV als Einkom men, z.B. 28’680 Franken, dazu. 2. Rechnet man beim Kanton auch die Unterstützung für eine/n Studentin/Studenten dazu, z.B. 11’300 Franken. 3. Rechnet man auch Nebeneinkünfte der Frau, des Man nes, z.B. 26’000 Franken, im Jahr dazu. 4. Rechnet man leider auch den Eigenmietwert eines Eigenheimes, z.B. 35’000 Franken dazu und so ist man als Hausbesitzer doppelt bestraft. Total rechnet also der Kanton Tessin in diesem Beispiel ein Jahreseinkommen von 100’980 Franken zusammen, um die RIPAM wie bei obigem Beispiel zu erhalten. Der Kanton Tessin, zieht nur die obligaten 16’630 Franken (Referenz Nr. UR2) ab und nochmals 3000 für Spesen und so kommt man auf 81’350. Wie viel bekommt dieses Renten-Ehepaar für Kranken kassenprämienverbilligung? Nur je 15.40 im Monat ! Unfassbar, aber wahr. Fair wäre es, wenn man nur die Nebeneinkünfte, also die 26’000 Franken im Jahr als Ein kommen nehmen würde, denn dass die AHV besteuert wird, ist sowieso falsch und dass man eine Studentenun terstützung als Einkommen ansieht, ist ebenso skandalös, wie einen Eigenmietwert als Einkommen anzusehen, der ja niemals vorhanden ist, denn das Ehepaar lebt ja in die sem Haus. Wenn schon, müssten die Behörden bei der RIPAM auch die Hypothekarkosten und Zinsen abziehen ! DISKRIMINIERUNG UND SOZIALE UNGERECHTIGKEIT - EXTREM AB 65+

Ich hoffe, dass dieser Bericht dazu beiträgt, den Lesern die Augen für bestimmte Diskriminierungen zu öff nen, die nicht mehr toleriert werden sollten. Darum sollte Druck auf die politischen Vertreter ausgeübt werden, endlich veraltete Gesetze zu ändern, um den Rentnern ein anständiges Leben im Alter (mit weniger finanziellen Sorgen) zu ermöglichen. Schreiben Sie unserer Redaktion Ihre Eindrücken und Ihre Erfahrungen auch aus Ihren Kantonen, um öffentlich über bestehende Diskriminierungen zu sprechen. Jean-Pierre Schupp zu * gilt vor der Pensionierung Wer GESUND ist, kann versuchen sein Über leben zu garantieren, in dem sie oder er auch nach der Pension noch arbeiten kann, um die FREIHEIT und UNABHÄNGIKEIT als Bürger:in möglichst lang geniessen zu können. Wer in den Sozialen-Sumpf des Staates rutscht, geht bildlich bald darin unter.

STARKVITAL 60+ Nr. 22

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