Stark Vital Nr. 17

Eidgenössische Volksinitiative zu steuerfreien AHV- und IV-Renten Das Anliegen ist nicht neu. Der Versuch, die AHV-Rente steuerfrei zu machen ist schon früher gescheitert. Obwohl die Lebenskosten und Krankenkassen-Prämien steigen, bleiben die Renten in etwa gleich. Der Staat meint, diejenigen, die mit dem Einkommen nicht über die Runden kommen, haben die Möglichkeit, Prämienverbilligungen (Krankenkassen) oder Ergänzungsleistungen zu nutzen. In solchen Fällen, nachdem mehrere ältere Menschen jahrzehntelang gearbeitet und Steuern in diesem Land gezahlt haben, müssen die zuständigen Behörden um Hilfe bitten, wenn die AHV-Rente nicht reicht. Eine eher demütigende und manchmal langwierige Prozedur. Die Volksinitiative «JA, zu steuerfreien AHV- und IV-Ren ten» will dies ändern. Die materielle Situation der älteren Bürger habe sich im Laufe der Zeit verschlechtert. Die Steuerbefreiung soll die eigene, ältere Bevölkerung, welche massgebend am heutigen Wohlstand beteiligt ist, finanziell ein wenig entlasten, meinen die Befürworter. Der Höchstbeitrag für die Steuerbefreiung sei so angesetzt, dass jene AHV-Bezüger, die noch weiterarbeiten woll ten, dies auch tun könnten. Finanziert werden soll die Steuerbefreiung mit den Kohäsionsgeldern, die an die Europäische Union (EU) geleistet werden. Die Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden: Art. 111 Abs. 1bis «Bezieht eine Person eine Rente der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden versicherung und beträgt ihr jährliches Einkommen höchstens 72’000 Franken, so ist die Rente steuerfrei». Die Ablaufsammelfrist der Unterschriften läuft am 4. Juni 2021 (hat sich um 72 Tage wegen der Coronakrise verscho ben). Formular mit den Unterschriftenlisten (unten oder): https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/ut/i_501.de.pdf Komitee " Steuerfreie Renten" , Sekretariat RUI , Postfach 108, 3806 Bönigen Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten' (im Bundesblatt veröffentlicht am 24. September 2019). Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 111 Abs. 1bis ELV Bezieht eine Person eine Rente der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und beträgt ihr jährliches Einkommen höchstens 72 000 Franken, so ist die Rente steuerfrei.

Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Kanton Postleitzahl Politische Gemeinde

Name (eigenhändig und möglichst in Blockschrift)

Vornamen (eigenhändig und möglichst in Blockschrift)

Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr)

Wohnadresse (Strasse und Hausnummer)

Eigenhändige Unterschrift

Kontrolle (leer lassen)

1 2 3 Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. 'DV ,QLWLDWLYNRPLWHH EHVWHKHQG DXV QDFKVWHKHQGHQ 8UKHEHULQQHQ XQG 8UKHEHUQ LVW EHUHFKWLJW GLHVH 9RONVLQLWLDWLYH PLW DEVROXWHU 0HKUKHLW VHLQHU QRFK VWLPPEHUHFKWLJWHQ 0LWJOLHGHU ]XUFN]X]LHKHQ Estermann Yvette, Bergstrasse 50a, 6010 Kriens; Frischknecht-Hasler Katharina, Breite 9, 3636 Forst; Frischknecht Martin, Breite 9, 3636 Forst; Keller Roland, Augustinergasse 21, 4051 Basel; Schöni Theres, Erlenmoosstrasse 10, 5636 Benzenschwil; Schöni Daniel, Erlenmoosstrasse 10, 5636 Benzenschwil; Schöni Roland, Lindi 9, 3814 Gsteigwiler Ablauf der Sammelfrist: 4. Juni 2021. Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende .... (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson (eigenhändige Unterschrift und amtliche Eigenschaft) Amtsstempel Ort: Datum: Unterschrift: Amtliche Eigenschaft: ! Wenn Sie das Anliegen dieser Volksinitiative unterstützen möchten, können Sie diese Unterschriftenliste ausdrucken, ausfüllen, in einen Briefumschlag stecken und möglichst früh vor dem 4. Juni 2021 senden an: Komitee "Steuerfreie Renten", Sekretariat RUI, Postfach 108, 3806 Bönigen. Es müssen nicht alle Zeilen ausgefüllt sein. !

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