Stark Vital Nr. 15

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Die Höhe der angesammelten Reserven der Versiche rer ist beeindruckend. Derzeit betragen sie elf Milliar den Franken und liegen um sieben Milliarden über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Ohne die Ver pflichtung, überschüssige Reserven abzubauen und durch Prämienrabatte an die Versicherungsnehmer zu rückzugeben, werden die Versicherer NICHT auf freiwil liger Basis auf dieser Weise handeln. Die Bürger werden weiterhin überhöhte Prämien zahlen und parallel dazu Die Versicherer müssen (...) ausreichende Reserven bilden. Diese garantieren die langfristige Zahlungsfähigkeit der Kran kenversicherer. Ein allfälliger Verlust der Krankenversiche rer wird über die Reserven finanziert, während ein allfälliger Gewinn in die Reserven fliesst. Es fliesst also kein Geld aus dem System. Falls ein Versicherer ausreichend Reserven hat, kann er die Prämien des nächsten Jahres etwas knapper kalkulieren. Bei übermässigen Reserven kann der Versicherer freiwillig Reserven abbauen. Es besteht keine Pflicht zum Abbau. Der Bundesrat schlägt eine Revision der Krankenversicherungs aufsichtsverordnung (KVAV) vor, um die Versicherer zum Abbau überhöhter Reserven zu bewegen. Das Projekt ist seit September 2020 in der Vernehmlassung. Das BAG hat letztlich einen geringen Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen von 183 Millionen Franken und einen frei willigen Reserveabbau von 28 Millionen Franken genehmigt. Das entspricht einer Gesamtsumme von nur 211 Millionen 11 Milliarden Reserven in der obligatorischen Kranken pflegeversicherung (OKP) werden die Reserven weiter steigen. Der Bund sieht folgendes vor:

«Die Reserven der Krankenversicherung sind zu hoch, sie erreichen elf Milliarden Franken. Die Krankenkassen können sie reduzieren, müssen aber nicht. Es wird zu einem Problem, weil uns vorgeworfen wird, nicht genug zu tun, dass wir nicht aktiver eingreifen, um die Reser ven zu verringern. Aber uns fehlen die rechtlichen Mittel, um dies zu tun. Wir können die Krankenkassen also nur ermutigen, ihre Reserven zu reduzieren. Und wenn das nicht ausreicht, werden wir über die Alternativen dis kutieren müssen. (Eine Gesetzesänderung ist also nicht ausgeschlossen?) Das ist eine Diskussion, die wir wahr scheinlich führen müssen. Es ist eine schwierige Diskus sion, aber wir können sie heute nicht ausschliessen.» Eveline Widmer-Schlumpf hat sich engagiert! Risikogruppe 65+ aus dem Gesetz gestrichen Wurden ältere M e n s c h e n während und nach der Corona-Pan demie dis kriminiert? Gewisse Ein schränkungen sollten sie als Risikogruppe schützen statt sie zu iso lieren. Alt Bundesrätin und Pro-Senectute-Präsidentin Eveline Widmer-Schlumpf wehrte sich dagegen, Senioren in der Pandemie allein aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe zu erklären. Personen ab 65 wären laut dem Bund besonders durch das Coronavirus gefährdet. Es sei zu rigoros, alle 1.6 Millionen Men schen im Pensionsalter allein aufgrund des Alters pauschal als sogenannte Risikogruppe zu bezeich nen. Denn: Die Menschen würden unterschiedlich altern und somit bestehe auch nicht dasselbe Risiko, so Widmer-Schlumpf. Pro Senectute habe sich deshalb erfolgreich darum bemüht, bei dieser «Altersklausel» ein Umdenken zu bewirken. So habe man erreichen können, dass beim Covid-19-Gesetz die Altersgrenze 65 gestrichen werde. In der neuen Version des Gesetzes statt ein konkretes Alter zu nennen, steht nur noch «beson ders gefährdete Personen» .

Franken, die an die Ver sicherten zurückfliesst. Die restlichen Bürger warten immer noch auf eine Prämiensenkung durch eine Reduktion der Reserven.

Folgend die vage Stel lungnahme zu diesem Thema vom Gesund heitsminister Alain Berset in einem Interview in der RSI Tagesschau (22.09.20).

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