SV 35

Ad vertorial

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde» Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde»

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Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde» «Frischknecht – Initiative II » Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde» «Frischknecht – Initiative II »

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Im Bundesblatt veröffentlicht am: 25. Oktober 2022 Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68 ff., folgendes Begehren: Im Bundesblatt veröffentlicht am: 25. Oktober 2022 Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68 ff., folgendes Begehren: Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde» Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert: Art. 118a Sachüberschrift und Abs. 2 – 2 Die Naturheilkunde untersteht nicht der Kontrolle durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und auch keiner Kontrollstelle der Pharmaindustrie. 3 Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich auf die Zulassung von Pharmaprodukten. 4 Eine unabhängige Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für: a. die Förderung, die Kontrolle und die Zulassung von Naturheilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und altbewährten Naturprodukten; b. die Koordination der Ausbildung zur Naturheilpraktikerin oder zum Naturheilpraktiker, die Weiterbildung von Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers; c. die Förderung alternativer Naturheilmethoden; d. die Unterstützung naturheilkundlicher Studien. 5 Das Initiativkomitee ist federführend bei der Gründung der Prüfstelle für Naturheilkunde und der Einstellung und Betreuung ihres Personals. 6 Ärztinnen und Ärzten ist es erlaubt, Naturheilkunde uneingeschränkt anzuwenden. Ablauf der Sammelfrist: 25. April 2024 Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches strafbar. Komplementärmedizin und unabhängige Naturheilkunde 2 Die Naturheilkunde untersteht nicht der Kontrolle durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und auch keiner Kontrollstelle der Pharmaindustrie. 3 Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich auf die Zulassung von Pharmaprodukten. 4 Eine unabhängige Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für: a. die Förderung, die Kontrolle und die Zulassung von Naturheilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und altbewährten Naturprodukten; b. die Koordination der Ausbildung zur Naturheilpraktikerin oder zum Naturheilpraktiker, die Weiterbildung von Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers; c. die Förderung alternativer Naturheilmethoden; d. die Unterstützung naturheilkundlicher Studien. 5 Das Initiativkomitee ist federführend bei der Gründung der Prüfstelle für Naturheilkunde und der Einstellung und Betreuung ihres Personals. 6 Ärztinnen und Ärzten ist es erlaubt, Naturheilkunde uneingeschränkt anzuwenden. Ablauf der Sammelfrist: 25. April 2024 Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches strafbar. Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde» Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert: Art. 118a Sachüberschrift und Abs. 2 – 6

Naturheilkunde wird unabhängig! Naturheilkunde wird unabhängig!

Die Naturheilkunde soll von der Kontrolle durch die Swissmedic und die Pharmaindustrie getrennt werden. Eine Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für die Kontrolle und Zulassung von: - Naturheilmittel jeglicher Art. - Nahrungsergänzungen und Therapien. - Zertifizierung von Produkten die in der Naturheilkunde zur Anwendung kommen. - Ausbildung, Weiterbildung und Bewilligung zur Ausübung einer naturheilkundlichen Tätigkeit. Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich mit der Zulassung von Pharmaprodukten. Vorteil: Den Menschen stehen künftig zwei Systeme zur Auswahl. Das Bessere wird sich durchsetzen, die Krankenindustrie oder die Naturheilkunde. Die Gesundheitskosten werden drastisch sinken! Die Naturheilkunde soll von der Kontrolle durch die Swissmedic und die Pharmaindustrie getrennt werden. Eine Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für die Kontrolle und Zulassung von: - Naturheilmittel jeglicher Art. - Nahrungsergänzungen und Therapien. - Zertifizierung von Produkten die in der Naturheilkunde zur Anwendung kommen. - Ausbildung, Weiterbildung und Bewilligung zur Ausübung einer naturheilkundlichen Tätigkeit. Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich mit der Zulassung von Pharmaprodukten. Vorteil: Den Menschen stehen künftig zwei Systeme zur Auswahl. Das Bessere wird sich durchsetzen, die Krankenindustrie oder die Naturheilkunde.

Falten, NICHT trennen! Falten, NICHT trennen!

Unterschriftenbogen bitte sofort zurücksenden! Weitere Formulare erhältlich unter: Telefon: 076 355 90 95 (sms) @-Post: r.schoeni@sunrise.ch Heimseite: www.alpenparlament.com Unterschriftenbogen bitte sofort zurücksenden! Weitere Formulare erhältlich unter: Telefon: 076 355 90 95 (sms) @-Post: r.schoeni@sunrise.ch Heimseite: www.alpenparlament.com

Bitte ausreichend frankieren.

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Komitee: RUI «Frischknecht – Initiative I » Moosweg 2 3665 Wattenwil Komitee: RUI «Frischknecht – Initiative I » Moosweg 2 3665 Wattenwil

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Kontrolle: (Leer lassen)

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Spenden an: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst Spenden an: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst

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IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0 IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0

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Amtsperson ausfüllen! Amtsperson ausfüllen! Amtsstempel Amtsstempel

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Ort: Funktion: _______________________________ Die unterzeichnende Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _________ (Zahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Das Initiativkomitee, bestehend aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder vorbehaltlos zurückzuziehen. Frischknecht Martin, Breite 9, 3636 Forst - Längenbühl, Burger Vital, Gerliswilstrasse 69, 6020 Emmenbrücke, Benz Andreas, Zürcherstrasse 20, 8852 Altendorf, Trappitsch Daniel, Wetti 41, 9470 Buchs, Baumann Gabriela, Püntstrasse 26, 8810 Horgen, Oesch Christian, Linden 92B, 3619 Eriz, Steffen Hans-Peter, Imfangstrasse 25, 6005 Luzern, Schupp Jean-Pierre, Via alla Riva 87, 6648 Minusio, Schöni Roland, Moosweg 2, 3665 Wattenwil. Funktion: _______________________________ Die unterzeichnende Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende _________ (Zahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Das Initiativkomitee, bestehend aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder vorbehaltlos zurückzuziehen. Frischknecht Martin, Breite 9, 3636 Forst - Längenbühl, Burger Vital, Gerliswilstrasse 69, 6020 Emmenbrücke, Benz Andreas, Zürcherstrasse 20, 8852 Altendorf, Trappitsch Daniel, Wetti 41, 9470 Buchs, Baumann Gabriela, Püntstrasse 26, 8810 Horgen, Oesch Christian, Linden 92B, 3619 Eriz, Steffen Hans-Peter, Imfangstrasse 25, 6005 Luzern, Schupp Jean-Pierre, Via alla Riva 87, 6648 Minusio, Schöni Roland, Moosweg 2, 3665 Wattenwil. _______________________________ _______________________________ Ort:

Vorname: Strasse / Nr.: Strasse / Nr.:

PLZ/ Ort:

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Wir dürfen Ihre @-Adresse abspeichern: Wir dürfen Ihre @-Adresse abspeichern:

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© RUI Gesundheitsvorsorge unabhängig, in Eigenverantwortung! Vorteile: In jungen Jahren sind Gesundheitskosten geringer als im Alter. Der Anreiz, sich intensiv mit Gesundheit zu beschäftigen, ist die logische Folge. Nachlässigkeit könnte teuer werden. Durch Eigenverantwortung werden sich alle überlegen, wie sie ihre Ausgaben für Krankheitskosten tief halten. Es gäbe auch keine unnötigen Arztbesuche wegen Kleinigkeiten mehr. • Für ältere Menschen, die kein Wohneigentum besitzen, muss mit den Initianten eine Übergangslösung erarbeitet werden. • Für Ausländer und Immigranten ohne Niederlassung, muss unabhängig von der Volksinitiative, in deren Herkunftsländern eine Lösung gefunden werden. • Eine freiwillige Risikoversicherung ermöglicht finanzielle Lücken zu schliessen. Die Gesundheitskosten werden drastisch sinken! Falten, NICHT trennen! Eidgenössische Volksinitiative Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge! «Frischknecht – Initiative I » © RUI Gesundheitsvorsorge unabhängig, in Eigenverantwortung! Vorteile: In jungen Jahren sind Gesundheitskosten geringer als im Alter. Der Anreiz, sich intensiv mit Gesundheit zu beschäftigen, ist die logische Folge. Nachlässigkeit könnte teuer werden. Durch Eigenverantwortung Krankheitskosten tief halten. Es gäbe auch keine unnötigen Arztbesuche wegen Kleinigkeiten mehr. • Für ältere Menschen, die kein Wohneigentum besitzen, muss mit den Initianten eine Übergangslösung erarbeitet werden. • Für Ausländer und Immigranten ohne Niederlassung, muss unabhängig von der Volksinitiative, in deren Herkunftsländern eine Lösung gefunden werden. • Eine freiwillige Risikoversicherung ermöglicht finanzielle Lücken zu schliessen. Falten, NICHT trennen! Eidgenössische Volksinitiative «Frischknecht – Initiative I

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge» Eidgenössische Volksinitiative Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge»

Im Bundesblatt veröffentlicht am: 25. Oktober 2022 Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68 ff., folgendes Begehren : Im Bundesblatt veröffentlicht am: 25. Oktober 2022 Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68 ff., folgendes Begehren : Im Bundesblatt veröffentlicht am: 25. Oktober 2022 Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68 ff., folgendes Begehren : 1 Parallel zu einer Pflichtkrankenversicherung muss ein stabiles Pflichtsparsystem für Wohneigentum eingeführt werden. Monatliche Einzahlungen generieren das Eigenkapital für die Berechtigung von Liegenschaftshypotheken der Bundeskasse oder von Banken für die vorsorgenden Menschen. 2 Nach dem Erwerb von Vorsorge-Wohneigentum sind die monatlichen Einzahlungen für die Amortisation der Hypotheken bestimmt. Das angesparte Kapital wird als finanzielles Polster zu 30 Prozent für die Deckung von Gesundheitskosten im Pensionsalter reserviert. 3 Von der Hypothek und vom einbezahlten Eigenkapital können nach Bedarf bis zu 70 Prozent für die Deckung von Gesundheitskosten bezogen werden. 4 Wer kein Wohneigentum besitzen will, kann in Institutionen und Projekte investieren, die der Menschheit, der Flora und der Fauna zu friedlichen Zwecken dienen. Dazu sind innerhalb eines Jahres nach Annahme dieses Artikels geeignete Massnahmen einzuführen. Die Massnahmen werden vom Initiativkomitee, zusammen mit den Volksvertreterinnen und Volksvertretern und den Behörden, ausgearbeitet und beschlossen. 1 Parallel zu einer Pflichtkrankenversicherung muss ein stabiles Pflichtsparsystem für Wohneigentum eingeführt werden. Monatliche Einzahlungen generieren das Eigenkapital für die Berechtigung von Liegenschaftshypotheken der Bundeskasse oder von Banken für die vorsorgenden Menschen. 2 Nach dem Erwerb von Vorsorge-Wohneigentum sind die monatlichen Einzahlungen für die Amortisation der Hypotheken bestimmt. Das angesparte Kapital wird als finanzielles Polster zu 30 Prozent für die Deckung von Gesundheitskosten im Pensionsalter reserviert. 3 Von der Hypothek und vom einbezahlten Eigenkapital können nach Bedarf bis zu 70 Prozent für die Deckung von Gesundheitskosten bezogen werden. 1 Parallel zu einer Pflichtkrankenversicherung muss ein stabiles Pflichtsparsystem für Wohneigentum eingeführt werden. Monatliche Einzahlungen generieren das Eigenkapital für die Berechtigung von Liegenschaftshypotheken der Bundeskasse oder von Banken für die vorsorgenden Menschen. Ablauf der Sammelfrist: 25. April 2024 Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches strafbar. Kanton: Postleitzahl: Politische Gemeinde: 5 Alle benutzten und überzähligen Liegenschaften der Firma «Schweizerische Eidgenossenschaft» (Nummer nach dem Data Universal Numbering System: D-U-N-S 48-564-2987), des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen dieser Gesundheitsvorsorge als Kapitalsicherung für Einzahlende ohne Wohneigentum zur Investition zur Verfügung stehen. Ablauf der Sammelfrist: 25. April 2024 Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches strafbar. Kanton: Postleitzahl: Politische Gemeinde: 4 Wer kein Wohneigentum besitzen will, kann in Institutionen und Projekte investieren, die der Menschheit, der Flora und der Fauna zu friedlichen Zwecken dienen. Dazu sind innerhalb eines Jahres nach Annahme dieses Artikels geeignete Massnahmen einzuführen. Die Massnahmen werden vom Initiativkomitee, zusammen mit den Volksvertreterinnen und Volksvertretern und den Behörden, ausgearbeitet und beschlossen. 5 Alle benutzten und überzähligen Liegenschaften der Firma «Schweizerische Eidgenossenschaft» (Nummer nach dem Data Universal Numbering System: D-U-N-S 48-564-2987), des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen dieser Gesundheitsvorsorge als Kapitalsicherung für Einzahlende ohne Wohneigentum zur Investition zur Verfügung stehen. Ablauf der Sammelfrist: 25. April 2024 Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde wohnen. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches strafbar. Kanton: Postleitzahl: 2 Nach dem Erwerb von Vorsorge-Wohneigentum sind die monatlichen Einzahlungen für die Amortisation der Hypotheken bestimmt. Das angesparte Kapital wird als finanzielles Polster zu 30 Prozent für die Deckung von Gesundheitskosten im Pensionsalter reserviert. 3 Von der Hypothek und vom einbezahlten Eigenkapital können nach Bedarf bis zu 70 Prozent für die Deckung von Gesundheitskosten bezogen werden. 4 Wer kein Wohneigentum besitzen will, kann in Institutionen und Projekte investieren, die der Menschheit, der Flora und der Fauna zu friedlichen Zwecken dienen. Dazu sind innerhalb eines Jahres nach Annahme dieses Artikels geeignete Massnahmen einzuführen. Die Massnahmen werden vom Initiativkomitee, zusammen mit den Volksvertreterinnen und Volksvertretern und den Behörden, ausgearbeitet und beschlossen. 5 Alle benutzten und überzähligen Liegenschaften der Firma «Schweizerische Eidgenossenschaft» (Nummer nach dem Data Universal Numbering System: D-U-N-S 48-564-2987), des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen dieser Gesundheitsvorsorge als Kapitalsicherung für Einzahlende ohne Wohneigentum zur Investition zur Verfügung stehen. Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert: Art. 117c 2 Selbstvorsorge durch Wohneigentum Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert: Art. 117c 2 Selbstvorsorge durch Wohneigentum Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert: Art. 117c 2 Selbstvorsorge durch Wohneigentum

Unterschriftenbogen bitte sofort zurücksenden! Weitere Formulare erhältlich unter: Telefon: 076 355 90 95 (sms) @-Post: r.schoeni@sunrise.ch Heimseite: www.alpenparlament.com Unterschriftenbogen bitte sofort zurücksenden! Weitere Formulare erhältlich unter: Telefon: 076 355 90 95 (sms) @-Post: r.schoeni@sunrise.ch Heimseite: www.alpenparlament.com

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Wohnadresse: ( Strasse und Hausnummer) Wohnadresse: ( Strasse und Hausnummer) (

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Komitee: RUI «Frischknecht – Initiative I » Moosweg 2 3665 Wattenwil Komitee: RUI «Frischknecht – Initiative I » Moosweg 2 3665 Wattenwil

Spenden an: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst Spenden an: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst

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Das Initiativkomitee, bestehend aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder vorbehaltlos zurückzuziehen. Frischknecht Martin, Breite 9, 3636 Forst - Längenbühl, Burger Vital, Gerliswilstrasse 69, 6020 Emmenbrücke, Benz Andreas, Zürcherstrasse 20, 8852 Altendorf, Trappitsch Daniel, Wetti 41, 9470 Buchs, Baumann Gabriela, Püntstrasse 26, 8810 Horgen, Oesch Christian, Linden 92B, 3619 Eriz, Steffen Hans-Peter, Imfangstrasse 25, 6005 Luzern, Schöni Roland, Moosweg 2, 3665 Wattenwil. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ausfüllen nur durch die Amtsperson: Das Initiativkomitee, bestehend aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder vorbehaltlos zurückzuziehen. Frischknecht Martin, Breite 9, 3636 Forst - Längenbühl, Burger Vital, Gerliswilstrasse 69, 6020 Emmenbrücke, Benz Andreas, Zürcherstrasse 20, 8852 Altendorf, Trappitsch Daniel, Wetti 41, 9470 Buchs, Baumann Gabriela, Püntstrasse 26, 8810 Horgen, Oesch Christian, Linden 92B, 3619 Eriz, Steffen Hans-Peter, Imfangstrasse 25, 6005 Luzern, Schöni Roland, Moosweg 2, 3665 Wattenwil. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Ausfüllen nur durch die Amtsperson: Das Initiativkomitee, bestehend aus nachfolgenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder vorbehaltlos zurückzuziehen. Frischknecht Martin, Breite 9, 3636 Forst - Längenbühl, Burger Vital, Gerliswilstrasse 69, 6020 Emmenbrücke, Trappitsch Daniel, Wetti 41, 9470 Buchs, Baumann Gabriela, Püntstrasse 26, 8810 Horgen, Steffen Hans-Peter, Imfangstrasse 25, 6005 Luzern, Schöni Roland, Moosweg 2, 3665 Wattenwil. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0 IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0

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Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ________ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ________ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben. Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ________ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.

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PLZ/ Ort:

PLZ/ Ort: Telefon: Telefon:

Formular falten (keinesfalls abtrennen) , in Kuvert einlegen, frankieren und abschicken. bis spätestens 01.03.2024 an das Sekretariat: RUI, Moosweg 2, 3665 Wattenwil Spendenkonto: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst / IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0 www.alpenparlament.com Formular falten (keinesfalls abtrennen) , in Kuvert einlegen, frankieren und abschicken. bis spätestens 01.03.2024 an das Sekretariat: RUI, Moosweg 2, 3665 Wattenwil Spendenkonto: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst / IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0 www.alpenparlament.com Formular falten (keinesfalls abtrennen) , in Kuvert einlegen, frankieren und abschicken. bis spätestens 01.03.2024 an das Sekretariat: RUI, Moosweg 2, 3665 Wattenwil Spendenkonto: Alpenparlament – Partei-Verein, 3636 Forst / IBAN: CH48 0900 0000 6166 6456 0 www.alpenparlament.com

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