FT 106 - Jahr 2007

Reportage

den Heimbedarf, nicht aber für profes sionelle Studios zugelassen sein dürften. Leider bedarf es aber keiner offiziellen TÜV-Zertifizierung, da das europä ische Recht eine solche Regelung nicht vorsieht, sodass die Gerätequalität ein zig und allein vom Hersteller bestimmt wird. Für viele seriöse Gerätehersteller muss diese Regelung ein grosser Dorn im Auge sein, denn wie soll ein Laie denn den Unterschied erkennen, wenn er sich im Maschinenbau nicht aus kennt? Tatsache ist, dass ahnungslosen Exi stenzgründern mit solchen Methoden, wie eben dargestellt, das Geld syste matisch aus der Tasche gezogen wird und dass auf diese Weise etliche in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Wer unser Rechtssystem kennt weiss, wie lange sich Prozesse hinauszögern lassen, jedenfalls immer lange genug, um das schwächste Glied in der Kette, nämlich den Studiobetreiber, ins wirt schaftliche Abseits zu bugsieren. „Made in Germany“ jedenfalls ist heute als geografische Herkunfts- und Qua litätsbezeichnung für die in Deutsch land hergestellten Waren national und international geschützt. „Falls sich der Hersteller entscheidet, die Ware mit dem Zusatz „Made in Germany“ zu kenn zeichnen, muss dies im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestim

mungen erfolgen. Ein vollständig in Deutschland hergestelltes Produkt trägt die Herkunftsangabe „Made in Ger many“ selbstverständlich zu Recht. Die vollständige Gewinnung in nur einem Land erfolgt aber fast nur noch bei Roh stoffen und in der Landwirtschaft, bei Industriegütern ist dies in einer arbeits teiligen Weltwirtschaft immer seltener. Daher ist eine Betrachtung der Produk tionsprozesse für die Beurteilung der korrekten Kennzeichnung erforderlich.“ (IHK Potsdam). Entsprechend dem Madrider Abkom men von 1891 spielt eine korrekte Warenbezeichnung eine entscheidende Rolle. „Gemeinsam ist den Regelungen, dass eine falsche oder irreführende Kennzeichnung die Beschlagnahme der Ware durch den Zoll zur Folge hat.“ (IHK Potsdam). Auch wettbewerbsrechtlich gibt es Rege lungen zum Markenzeichen „Made in Germany“. Dementsprechend „darf die Warenmarkierung den Kunden nicht über die Herkunft des Produkts täuschen und dadurch möglicherweise falsche Erwartungen bezüglich der Qualität und Zuverlässigkeit wecken.“ „Ent scheidend für die wettbewerbsrechtliche Betrachtung ist die Frage nach der Irre führung der Verbraucher. Da „Made in Germany“ besondere Erwartungen bezüglich der Produktqualität und der

Zuverlässigkeit weckt, ist diese Kenn zeichnung Erzeugnissen vorbehalten, die in Deutschland eine für die Produktqua lität entscheidende“ . (IHK Potsdam) Geregelt wird die Warenmarkierung „Made in Germany“ in und durch: • Gesetz über den Beitritt des Deutschen Reichs zum Madrider Abkommen, 21. März 1925 • § 3 UWG • Markengesetz • Einfuhrbestimmungen der einzelnen Länder • VO (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) Artikel 22 bis 26 sowie • VO (EWG) Nr. 2454/93 (Zollkodex DVO) Artikel 35 bis 46, Anhänge 9, 10, 11 Es wird auf jeden Fall interessant wer den, wie die IHK auf die Anfrage rea gieren wird, ob bestimmte Trainingsge räte mit dem Label „Made in Germany“ versehen werden dürfen, die eigentlich in Fernost produziert werden. Die Leser der Fitness Tribune werden darüber in den nächsten Ausgaben informiert. Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Kauf von Geräten die Produktionsstätten zeigen lassen, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Produk tionsabläufe tatsächlich „Made in Ger many“ sind. Von Lizenzgebern sollte man sich unbe dingt vor Abschluss des Vertrages die entsprechenden Unterlagen zeigen las sen – ein wirkliches Konzept beinhaltet mehr als nur ein paar Marketingakti onen oder ein paar Verträge, die man bei jeder Verbraucherschutzstelle erwer ben oder aus dem Internet runterladen kann. Seriöse Lizenzgeber bieten schlüs sige Konzepte, definierte Leistungen, Arbeitshandbücher, Betriebshandbü cher, Aus- und Fortbildungen usw. an und können in der Regel auf funktionie rende Betriebe verweisen. Bleibt zu hoffen, dass viele Existenz gründer von guten Firmen beliefert wer den und ihre Betriebe erfolgreich in die Zukunft führen. Vielleicht melden sich aber auch noch ein paar Studios, die ähnliche negative Erfahrungen gemacht haben und sich bisher nicht getraut haben, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit – damit „Made in Germany“ oder „Made in Switzerland“ oder „Made in Austria“ auch in der Fitnessbranche als echte Qualitätssiegel gelten!! ◆

Ein anderes Gerät, das so unge nau gefertigt war, dass es sogar an zwei Stellen schliff.

Die Liste liesse sich noch Seiten weise weiter führen, obwohl es sich bereits um Austausch Geräte handelt. Die Original-Zir kel-Geräte waren in noch weit schlimmerem Zustand. Es ist zu berücksichtigen, dass man viele Mängel fotografisch gar nicht festhalten – z.B. Lagerungen, die eklatante Toleranzen aufweisen, oder schief geschweisste Gerä teteile, wodurch die eine völlig andere Hebelwirkung und Kraft entwicklung entsteht – aber spü ren kann.

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Fitness Tribune 106

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