FITNESS TRIBUNE Nr. 104 - 2006
DIFW News
DIFW warnt vor Produktpiraterie Der Spitzenverband DIFW warnt Konsumenten, Studiobetreiber und Handel eindringlich vor der Verwendung von Plagiaten.
von Michael Pliwischkies
Noch schlechtere Aussichten Stellen Sie sich nun vor, in Ihrem Studio beginnt gerade eine Spinning-Stunde, die Tür geht auf und der Zollbeamte sagt Ihnen freundlich aber bestimmt: „Guten Tag, wir möchten bei Ihnen eine Grenzbeschlagnahme durchführen.“ Zitat: „Der Beschlagnahme folgt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer gegen diese Massnahme der Zollbehörde Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist bzw. nach Beendigung eines denkbaren Rechtsbe helfsverfahrens werden die betroffenen Waren eingezogen. Selbstverständlich ist auch gegen die Einziehung die Mög lichkeit des Rechtsbehelfs gegeben. Nach Rechtskraft der Einziehung werden die Waren der Vernichtung zugeführt.“ Quelle: www.zoll.de Da der Hersteller nicht belangbar ist, werden je nach Gerichtsentscheidung Sie die Kosten dafür tragen. Das gilt auch für den Anteil an Elektronik in den Geräten. Hersteller sind zur Entsorgung verpflichtet. Da aber kein regulärer Her steller vorhanden ist, werden Sie die Kosten tragen müssen. Dazu kommen die nicht unerheblichen Gebühren für das folgende Gerichtsverfahren an die Gerichtskasse und Ihren hoffentlich guten Anwalt. Wie hoch das Risiko ist, zeigen übrigens die rapide steigenden Zahlen des Zollkriminalamtes bezüglich der Aufdeckung relevanter Straftatbe stände. So lag der Warenwert beschlag nahmter Güter im Jahr 1996 bei 1,2 Millionen Euro und im Jahr 2005 bei Diese lässt sich in vier Punkten zusam menfassen. An erster Stelle stehen die strafrechtlichen Sanktionen. Wer gewerbliche Schutzrechte verletzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. Dabei ist auch der Versuch der Verletzung strafbar. Wird eine schutzrechtsverletzende Nachah mung von Waren offenbar, wird diese auch ohne vorherige Strafantragsstel lung verfolgt. Übrigens werden mittler weile empfindliche Strafen auch gegen die verhängt, die recht banale Fäl schungen erwerben. So kann der Preis einer plagiierten Sonnenbrille auf meh rere tausend Euro steigen oder raubko pierte CDs kosten weit über 100 Euro. 213,4 Millionen Euro. Die Gesetzeslage
Teurer kann man kaum einkaufen. Es ist übrigens völlig unerheblich, welches der in Deutschland geltenden gewerb lichen Schutzrechte verletzt wurde. Der Anspruch auf die Vernichtung der nachgeahmten Ware gilt in jedem Fall. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Auskunftspflicht über Herkunft und Vertriebswege. Für alle gefälschten, den gewerblichen Schutz verletzenden Produkte kann diese Auskunft verlangt werden. In diesem Fall müssen Name und Anschrift des Herstellers, des Liefe ranten und aller Vorbesitzer der Waren sowie Angaben über die Menge gemacht werden. Was unterliegt dem gesetzlichen Schutz? Oftmals ist die Lage der Schutzrechte für den Käufer nicht ganz klar. Allerdings ist sie auch nicht so kompliziert, dass man sich darauf rausreden kann, man hätte es nicht gewusst. Findet man bei Ihnen eine offensichtliche Fälschung, lässt niemand mehr mit sich reden. Gültige Schutz rechte gegen Marken- und Produktpi raterie sind das Markenschutzrecht, das Patent, der Gebrauchsmusterschutz, der Geschmacksmusterschutz und das Urheberrecht. Die Schutzmechanismen sind komplex und greifen bei Verstössen effektiv. Das belegt übrigens auch die Aufklärungsquote. Fazit Wer meint, an den Rechten der Origi nalhersteller vorbei einkaufen zu kön nen, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Im B2B-Bereich riskiert er, bedingt durch die drastischen Strafen, sogar seine wirtschaftliche Existenz. Jedem Reseller oder Studiobesitzer kann nur dazu geraten werden, sich diesem Risiko auf keinen Fall auszusetzen. Wie der Origi nalhersteller wird auch dieser nämlich betrogen – im Regelfall um sonst übliche Service- und Garantieleistungen und eben die rechtliche Sicherheit, kommt es im Betrieb zu einem Unfall. Wir raten eindringlich dazu, das Gespräch mit den Herstellern zu suchen und den Weg gültigen Rechts nicht zugunsten schein barer monetärer Vorteile zu verlassen. Es handelt sich im Fall der Produktpi raterie und deren Unterstützung – die allein schon strafbar ist – keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Info: www.difw.de Infobox Schutzrechte siehe Seite 156
„Gutes muss teuer sein.“ Dafür gibt es gute Gründe. In hochwertigen Pro dukten steckt viel Entwicklungsarbeit, die über den Verkaufspreis mit abgegol ten werden muss, damit Produktsicher heit und Innovation weiter gewährleistet werden können. Davon ist letztendlich die Funktion des gesamten Marktes abhängig. Wie in anderen Märkten auch, werden im Fitnessmarkt immer wieder Nachbauten gängiger Produkte angeboten. Verschwiegen wird den Kon sumenten hierbei, dass sie sich nicht nur in Bezug auf den Erwerb auf rechtlich sehr dünnes Eis begeben. Die Risiken sind ungleich höher, bezieht man alle Faktoren mit ein. Wer meint, clever zu handeln, indem er auf die hier übliche Rechtssicherheit leichtfertig verzichtet, wird sich im Fall der Fälle erheblichen Forderungen aus gesetzt sehen – seitens der ursprüng lichen Hersteller, aber auch der End kunden im Schadensfall. Hintergrund Wer Produkte ankauft, ob für die pri vate oder die professionell-geschäftliche Verwendung, sollte darauf achten, legale zu erwerben. Ist dies nicht der Fall, setzt man sich dem Risiko aus, belangt zu werden. Entweder durch den Zoll, einen Hersteller oder einen Kunden, der zu Schaden kam. Schlechte Aussichten Ein Studiobetreiber erwirbt ein Fit nessgerät, dessen Hersteller auf Grund der rechtlichen Situation nicht haftbar gemacht werden kann. Dieser Fall tritt ein, wurde das Gerät in Übersee von einem Plagiierer erworben. Da dieser nicht greifbar ist, geht die Haftung für das Trainingsgerät auf den Studi obetreiber über. Stellen Sie sich nun vor, ein Studiomitglied verletzt sich an einem Trainingsgerät auf Grund technischer oder qualitativer Unzu länglichkeiten. In diesem Fall wird das Mitglied auf Anraten des Anwaltes den Studiobetreiber haftbar machen. Auch die üblichen Garantiebestimmungen dürften für derartige Produkte nicht gelten. Jedem bleibt natürlich selbst überlassen, im Fall der Fälle die Garan tie beim Hersteller geltend zu machen. Dies dürfte ein abenteuerliches Unter fangen sein.
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