FITNESS TRIBUNE Nr. 104 - 2006

FID News

Nach zähem Ringen ein Riesenerfolg für die Fitnessbranche – die Mehrwertsteuererhöhung darf an die Endkunden weitergegeben werden

Die Vertreter der Fitnessinitiative Deutschland (FID), Paul Under berg und Hans Geisler, können einen Riesenerfolg für die ge samte deutsche Fitnessbranche vermelden: Mit Standhaftigkeit, Einsatz und Engagement haben sie in Zusammenarbeit mit dem Kontaktbüro in Berlin sichergestellt, dass eine Beitragserhöhung auf Grund der Mehrwertsteuererhöhung 2007 zu keinem Son derkündigungsrecht für bestehende Mitglieder führt.

In der Vergangenheit hatte die FID in ihrem Dialog mit der Bundespolitik immer wieder auf die für die Branche zu erwartenden negativen Effekte einer Mehrwertsteuererhöhung hingewiesen und die völlig ungeklärte rechtliche Situation, in der sie sich befindet, the matisiert. Aus diesem Grund wurde zunächst das zuständige Bundesfinanzministerium um eine klärende Stellungnahme gebe ten, ob nun einem Fitnessstudiomitglied auf Grund der Weitergabe der Mehr wertsteuererhöhung um 3% ein Sonder kündigungsrecht zusteht. Die Antwort des Ministeriums fiel für die Branche zunächst negativ aus. Ihrer Ansicht nach, sei dem Endkunden ein Sonderkündigungsrecht zuzubilligen.

Nicht ohne Folgen allerdings: Diese Rechtsauffassung hätte bei ca. 3 Milli arden Euro Gesamtumsatz einen Ver lust von ca. 90 Millionen Euro bedeuten können. Dieses Ergebnis und die damit verbun denen wirtschaftlichen Nachteile für die gesamte deutsche Branche konnte die FID nicht akzeptieren und hat darum eine rechtlich detailliert gefasste Frage stellung – unter konkreter Benennung der für die Branche drohenden Nach teile und Schäden (wie z.B. Arbeits platzverluste, Firmenpleiten etc.) – aus gearbeitet. Diese wurde dann vom FID Kontaktbüro in Berlin dem Bundesmi nisterium der Justiz vorgelegt. Das Ergebnis ist, dass die FID nun eine für die gesamte deutsche Fitnessbranche

existenzsichernde, schriftliche Erklä rung erhalten hat. Das Justizminsterium hat sich gegen die oben dargestellte Auffassung des Finanzministeriums gestellt. Demnach ist jeder Fitnessanlagenbe treiber berechtigt, die Beiträge zum 1.1.2007 um 3% zu erhöhen, ohne, dass die Mitglieder diesen Anlass zur aus serordentlichen Kündigung nutzen kön nen. Nach Angaben des Berliner Kon taktbüros der FID hat das Justizmini sterium dem Finanzministerium sogar mitgeteilt, dass jede anderslautende Auffassung falsch ist. Diese Rechtsprechung ist ein Riesener folg für die deutsche Fitnessbranche und das Ergebnis der konsequenten und auf Dialog ausgerichteten Arbeit der FID.

v.l. Hans Geisler (Rechtsanwalt), Paul Underberg (Gf. INLINE, INJOY und Initiator der FID), Lobbyist aus Berlin Jürgen Merschmeier

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